mono 09.05.2012 18:16
Nein, das geht nicht !
Grds. ist es zulässig eine Kaution bis zum dreifachen der monatlichen Nettokaltmiete zu vereinbaren.
Soweit die damalige Vereinbarung auf das zweifache der monatlichen Nettokaltmiete lautet, kann ihr Vermieter nun nicht einseitig etwas anderes erklären. Sie können seine Aufforderung m.E. getrost ignorieren.
Etwas anderes könnte lediglich gelten, wenn Sie im Rahmen der zusätzlichen Anmietung eine Aufstockung der Sicherheit vereinbart hätten.
Weitereführendes zum Thema Kaution lesen Sie bitte hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm