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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Die Heizung in meinem Badezimmer funktioniert immer nur zwei, drei Tage, spätestens dann muss ich entlüften, damit überhaupt noch Wärme kommt. Es waren bereits 3 Mal Handwerker da, die aber auch nur entlüftet und im Keller den Heiztank aufgefüllt haben.
Das größte Problem ist, dass selbst an Tagen, an denen die Heizung funktioniert (wobei ich den Heizkörper anfassen kann => er wird also nur warm), die Temperatur im Bad nur 18 Grad beträgt. Habe ich das Recht einen Teil der Miete einzubehalten?
Stichwörter: wegen + badezimmer + kaltem + mietminderung

1 Kommentar zu „Mietminderung wegen kaltem Badezimmer?”

Gast Experte!

Grundsätzlich sollte in einem Badezimmer eine Temperatur von 20 Grad erreichbar sein. Wenn diese Temperatur durch das Entlüften erreicht werden kann, so wäre eine Minderung schwierig.
Zur Berechnung der Höhe der Minderung sind Bewertungsmuster entwickelt worden, die jedoch auch im Einzelfall verschieden sein können.
Da die Heizung bei Ihnen nicht vollständig ausfällt und sie auch nur für die Tage mindern könnten, in denen die Heizung die empfohlene Temperatur nicht erreichen kann, halte ich persönlich eine Mietminderung nicht für sehr schlau.
Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Abhilfe und setzen Sie ihm eine angemessene Frist. Evtl. würde auch ein Austauschen des Heizkörpers in Frage kommen.
Falls Sie in einem oberen Geschoss wohnen, so kann das Lüftungsproblem auch damit zusammenhängen, denn bei oberen Geschossen muss man regelmäßig die Heizkörper entlüften (Wichtig: Während des Entlüftens alle Heizkörper in der Wohnung auf 5 oder bis Enddrehpunkt stellen!)

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