Gast
Grundsätzlich sollte in einem Badezimmer eine Temperatur von 20 Grad erreichbar sein. Wenn diese Temperatur durch das Entlüften erreicht werden kann, so wäre eine Minderung schwierig.
Zur Berechnung der Höhe der Minderung sind Bewertungsmuster entwickelt worden, die jedoch auch im Einzelfall verschieden sein können.
Da die Heizung bei Ihnen nicht vollständig ausfällt und sie auch nur für die Tage mindern könnten, in denen die Heizung die empfohlene Temperatur nicht erreichen kann, halte ich persönlich eine Mietminderung nicht für sehr schlau.
Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Abhilfe und setzen Sie ihm eine angemessene Frist. Evtl. würde auch ein Austauschen des Heizkörpers in Frage kommen.
Falls Sie in einem oberen Geschoss wohnen, so kann das Lüftungsproblem auch damit zusammenhängen, denn bei oberen Geschossen muss man regelmäßig die Heizkörper entlüften (Wichtig: Während des Entlüftens alle Heizkörper in der Wohnung auf 5 oder bis Enddrehpunkt stellen!)