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Sharizah hat diese Frage gestellt
Hallo

Meine Mutter ist Mitte Dezember aus dem Mietverhältnis ausgetreten (Einfamilienhaus). Sie hat dort keine 5 Jahre gewohnt.
Die Forderungen seitens Maklers wurden erfüllt. Es wurde alles komplett in Markenfarbe geweißt, Fenster neu verfugt, sehr sauber geputzt, Böden von Keller und Garage neu gestrichen, Fensterbretter außen gereinigt (im Winter), Kellerschächte gereinigt usw.
Auch wenn ich der Meinung bin, dass man einige dieser Schönheitsreperaturen nicht hätte durchführen müssen (zB Garagenboden streichen), wurde es dem lieben Frieden willen doch getan.

Bei Übergabe wurde vom Makler noch Einiges beanstandet: Es sollte bei entsprechendem Wetter neues Gras im Garten gesät werden, da es einige kahle Stellen gab.
Er wollte die Rollos auf Kosten meiner Mutter reparieren lassen, da diese nicht völlig schlossen.

Die Rollos schlossen bereits bei Einzug in das Haus nicht richtig und auch der Garten war bereits bei Einzug in keinem guten Zustand.

Im Frühjahr hat meine Mutter neues Gras gesät.
Daraufhin haben sich Vermieterin und Makler nicht mehr gemeldet, die Sache schien erledigt.
Meine Mutter weigert sich, für die nicht-völlig-schließenden Rollos aufzukommen, da sie dieses Problem nicht verursacht hat, wofür es auch Zeugen gibt.

Nun, 8 Monate später, war eine Auszahlung der Kaution noch immer nicht zu vermerken. Meine Mutter schrieb der ehemaligen Vermieterin einen Brief mit der Aufforderung um Auszahlung.
Die Antwort kam prompt:

Die Vermieterin möchte meiner Mutter 1170 (von 1900 Euro) abziehen.
Gründe: Im April war ein Gärtner da, der die Böschung gerodet und die Hecken geschnitten hat.
Dies hätte ja meine Mutter machen sollen (obwohl nicht vereinbart und auch nicht im Übergabeprotokoll erwähnt).

Soweit ich weiß haben im April schon neue Mieter im Haus gelebt oder sind kurz darauf eingezogen.

Desweiteren war die Gasheizung im Juni (!) defekt (zu der Zeit haben definitiv bereits neue Mieter das Haus bewohnt), auch dies stellt die Vermieterin meiner Mutter in Rechnung. Begründung: Sie habe verabsäumt, die Heizung jährlich warten zu lassen, was im Mietvertrag vereinbart wäre, damit wäre der Defekt ihr Verschulden.

Im Mietvertrag ist jedoch nur vereinbart, dass im Falle einer ÖLheizung diese jährlich gewartet werden müsse. ÖLheizung wird explizit erwähnt. Es handelt sich bei besagter Heizung jedoch um eine Gasheizung.

Desweiteren wurde das Wohnzimmer noch einmal von einem Fachmann gestrichen, dies wurde nach Ansicht der Vermieterin nicht gut genug erledigt - auch davon ist nichts im Übergabeprotokoll erwähnt.

Die Rollos hat sie natürlich auch auf Kosten meiner Mutter reparieren lassen.

So, meiner Meinung nach darf die Vermieterin nicht 8 Monate nach Auszug mit irgendwelchen dubiosen Forderungen ankommen. Vor Allem die Sache mit der Heizung scheint mir sehr unrechtmäßig zu sein.

Hat jemand einen Rat wie das weitere Vorgehen ist? Oder kann mir jemand einen Link zu einem entsprechenden Gesetzestext oder einem Gerichtsurteil schicken?

Freundliche Grüße

0 Kommentare zu „Kaution nach 8 Monaten und weitere Forderungen”

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