Susanne
Bei Mietzeit bis zu 5 Jahren beträgt die KF 3 Monate.
elaundmarkus
Ich habe mal gelesen, dass es bei umgewandelten Wohnungen (erst Mietwohnung, dann Eigentumswohnung) eine Kündigungsfrist von drei Jahren gibt. Gilt das in meinem Fall nicht?
Danke
M. Franke
Rano
Gilt nur[/b:2718a] bei Eigentumswohnungen die soeben gewandelt wurden, nicht bei Reihenhäusern.