Musiker-Lanze 12.05.2011 00:57
Bei einer Wohnungsübergabe wird eigentlich in der Regel immer ein Übergabeprotokoll angefertigt. Sollte dies hier auch geschehen sein und Du hast unterschrieben, dass eben keine Mängel vorhanden war kann es sein, dass Du jetzt den "Zonk" gezogen hast.
Bladder 12.05.2011 05:57
Zitat zebra87: ... zeigte er mir sein Zettelchen, auf welchem dokumentiert war, dass es ganz neu und sauber (!) war vor dem Einzug.
Ist dieses "Zettelchen" auch von Ihnen unterschrieben? Und was genau steht denn dort?
Flecken im Teppich erfordern keine Neuanschaffung sondern eine Reinigung. Allerdings auch den Beweis des Vermieters, dass die Flecken oder die Beschädigung durch den Mieter verursacht wurden.
Sollte der Vermieter aber mit seiner Forderung recht behalten, dann würde bei einem Neukauf der Mieter nur den Zeitwert zahlen müssen.
Bladder 12.05.2011 07:09
Nachtrag:
Ja, ein Vermieter hat das Recht für alle aus dem Mietverhältnis bestehenden Forderungen die Kaution mit den Forderungen zu verrechnen. Das ist der eigentliche Sinn einer Mietkaution.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter diese Mietkaution solange behalten, bis kein Sicherungsbedürfnis mehr besteht.
Ausnahmen stehen im Moment nicht zur Debatte.
zebra87 12.05.2011 10:46
Beim Einzug hatte ich eine andere Vermieterin, die sich im Protokoll notiert hat, dass der Teppich schon vor dem Einzug schmutzig war. Die von mir unterschriebene Kopie des Protokolls habe ich noch.
Genau das habe ich heute dem Vermieter mitgeteilt. Jetzt meint er, dass ich drei Wochen Zeit habe um die Flecken trotzdem zu beseitigen. Und für die Zeit muss ich dann auch die Miete zahlen...
Bladder 12.05.2011 11:05
Das "Zettelchen", nicht von beiden Parteien unterschrieben, kann man getrost in der Pfeife rauchen!
Die Kopie des Übernahmeprotokolls hingegen ist ein rechtskräftiger Beweis, natürlich auch nur wenn beide Parteien unterzeichnet haben.
Mit dem Wechsel des Vermieters gehen die Mietverträge und alle Absprachen mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Vermieter über.
Miete zahlen muss man keine, da es keinen rechtlich relevanten Grund gibt, dass der Vermieter die Wohnung nicht übernimmt.
Bei dem geschilderten Sachstand geht der Schuss für den Vermieter nach hinten los.