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Bettina73 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
wir wohnen seit dem 07. Dezember 2011 in einer Wohnung der Deutschen Annington. Bei der Besichtigung im September 2011 waren die Scheibe in der Badezimmertür sowie eine Glasscheibe in der Wohnungstür defekt. Dies sollte noch vor Schlüsselübergabe gemacht werden. Bei der Schlüsselübergabe am 07.12. war es nicht gemacht. Der Mitarbeiter der DA hat dann die Zacken auch noch rausgebrochen, damit keine Verletzungsgefahr besteht. Er hat es ins Übergabeprotokoll geschrieben, dass das dringend gemacht wird. Wenn ich bei der DA anrufe, bekomme ich nie jemanden an die Strippe. Nach Ewigkeiten in der Warteschleife, kommt dann irgendwann einfach ein Besetzt-Ton. Im Mieterportal habe ich alle Reperaturen (sind noch mehr als die beiden Scheiben) gemeldet, aber der Status steht da seit Anfang Dezember auf "gemeldet", was bedeutet, dass die Meldung zwar eingegangen ist, aber noch kein(e) Handwerker beauftragt wurde(n).
Nun müsste ich die zweite Rate der Kaution übewerweisen und frage mich, ob ich die einfach so lange nicht überweisen kann, bis wenigstens die Scheibe in der Wohnungstür gemacht wurde. Wir wohnen im EG und das Loch ist nur notdürftig mit einem Holzbrett verschlossen. Es zieht durch und auch für EInbrecher ist es so natürlich leicht, in die Wohnung zu kommen.

2 Kommentare zu „Kaution nicht bezahlen, solang Reparaturen nicht gemacht wurden?”

Forseti Experte! 31.01.2012 15:42

Die vorhandenen Schäden an den Türen und die Kaution sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Bezahlen Sie die vereinbarte Kaution nicht riskieren Sie die Kündigung. Für die Mängel an der Mietsache stände Ihnen ein Mietminderungsrecht zu. Aber nur "stände", denn wenn bei der Besichtigung der Wohnung der Mangel schon vorhanden war, haben Sie ihn durch die Unterschrift unter den Vertrag mehr oder weniger akzeptiert.

Sie merken, dass wir hier in die Richtung Rechtsberatung steuern. Und die sollten Sie besser von einem Anwalt für Mietrecht, bzw. dem örtlichen Mieterverein vornehmen lassen. Letzterer wird sich mit Sicherheit mit den Gepflogenheiten Ihrer Vermieters auskennen.

Bladder Experte! 31.01.2012 16:48

Was sie über die DA schildern ist offensichtlich der Normalzustand bei diesem Vermieter.

Da der Scheibenbruch im Übernahmeprotokoll vermerkt ist, haben sie die Möglichkeit der Mietminderung ab dem Tag der Protokollfertigung.
Aber davon haben sie keine neuen Scheiben.

Für solche Fälle gibt es die "Selbstvornahme" nach § 536a BGB.
Man setzt dem Vermieter schriftlich einen Termin für die Behebung und kündigt eine Selbstvornahme an. Nach dem der Termin erfolglos verstrichen ist, beauftragt man den Handwerker und verrechnet dann die Kosten, nach einem Monat, mit der nächsten Mietzahlung.

Aber eine Mieterberatung ist schon ein guter Tipp.

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