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alex701564 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,

Folgende Frage möchte ich an die Runde stellen:

Bisher wurde bei uns die Nebenkostenabrechnung nach Personenschlüssel berechnet. Nun möchte der Vermieter auf eine Berechnung nach Quadratmeter umstellen. Da ich eine recht große Wohnung im Haus habe, würde das meine Nebenkosten nahezu verdoppeln. Inwieweit darf der vermieter das machen?

Danke im vorraus für eure Antworten und

Viele Grüße

alex701564

1 Kommentar zu „Wechsel des Umlageschlüssels bei Nebenkosten”

Berthelstal Experte! 20.11.2009 17:11

Dazu der Gesetzestext:

§ 556 a BGB
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Inwieweit Absatz 3 für Sie zutrifft, kann ich nicht einschätzen. Notfalls lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.

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