Bladder 02.05.2011 14:55
Nachforderungen aus 2009 sind ausgeschlossen, da die 12-Monatsfrist überschritten ist.
Mögliche Guthaben aus diesem Zeitraum aber nicht. Der Vermieter ist zur Abrechnung immer noch verpflichtet.
Die einbehaltenen 150.-€ wären sofort auszahlbar.
Berthelstal 02.05.2011 15:46
Schriftlich zur Zahlung auffordern oder notfalls gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen.
tonimeier 03.05.2011 18:45
Hallo Bladder und Berthelstal,
danke für die Info, habe an die Hausverwaltung geschrieben, mal sehen was passiert.