forsetis 06.08.2015 10:21
"Die Übergabe der Mieträume erfolgt erst nach Zahlung der ersten Monatsmiete und Zahlung mindestens der ersten Kautionsrate gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. ..."
Was ist daran denn so schwer zu verstehen, wenn laut Mietvertrag die erste von 3 Kautionsraten bei Schlüsselübergabe fällig wird. Vor allen Dingen dann, wenn der Gesetzgeber die Aufteilung der Kaution in 3 gleiche Teile ausdrücklich vorgesehen hat.