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katonk hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich will demnächst eine neue Wohnung beziehen.
Im Mietvertrag steht bzgl. der Sicherheitsleistung:
"Der Mieter leistet dem Vermieter eine Sicherheit von XXXX,XX EUR. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen"
und
"Die Übergabe der Mieträume erfolgt erst nach Zahlung der ersten Monatsmiete und Zahlung mindestens der ersten Kautionsrate gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. ..."

Bei dem Mietvertrag war zusätzlich ein Schreiben dabei, in dem steht
"Die Schlüsselübergabe für Ihre neue Wohnung kann erst nach Eingang der Kaution und der ersten Miete auf den genannten Konten erfolgen"

Muss ich die erste Miete + die komplette Kaution leisten um die Schlüssel zu erhalten, wie es in dem Schreiben heisst?
Oder lediglich die erste Miete + erste Kautionsrate?

LG katonk

1 Kommentar zu „Kaution vor Schlüsselübergabe fällig?”

forsetis Experte! 06.08.2015 10:21

"Die Übergabe der Mieträume erfolgt erst nach Zahlung der ersten Monatsmiete und Zahlung mindestens der ersten Kautionsrate gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. ..."

Was ist daran denn so schwer zu verstehen, wenn laut Mietvertrag die erste von 3 Kautionsraten bei Schlüsselübergabe fällig wird. Vor allen Dingen dann, wenn der Gesetzgeber die Aufteilung der Kaution in 3 gleiche Teile ausdrücklich vorgesehen hat.

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