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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe das Problem, das meinem Geschmack nach die Miete über Gebühr strapaziert wird. Ich bin erst vor einem Jahr eingezogen und habe einiges an Geld in die Wohnung investiert: Komplett verptzt, tapeziert, gestrichen, Laminat verlegt,...

Ich habe gelesen, das wohl 11% der Kosten für die Modernisierungsmassnahmen des Vermieters umgelegt werden können.
Aber die Kosten sind nirgendswo aufgeführt....
Ich zahle momentan eine Kaltgrundmiete von 408,80€

Es wird folgendes durchgeführt:
Aufbringung einer Wärmedämmung auf der Aussenfassade
Dämmung der Kellerdecken
Dämmung der Speicherböden

Gemäß eines Erlass des Ministerium (blabla) darf die maximale Mieterhöhung das doppelte der rechnerischen Energieeinsparung betragen.

Die zu erwartende Einsparung ist mit 0,43€ pro qm pro Monat errechnet worden.
Die vorraussichtliche Mieterhöhung beläuft sich daher auf 0,86€ pro qm.

74qm x 0,86€ = 63,64 €

Dies würde eine Mieterhöhung nach einem Jahr um 15,57% bedeuten.
Hätte man mir das nicht vorher mitteilen müssen?
(Ich meine vor Einzug)
Ich empfinde das als ganz schön hart.
Insbesondere der Stadtteil hier jeden Tag ersichtlich total den Bach runtergeht und die Wohnungen kaum noch vermietet werden können...

Ach nochwas.
Folgendes steht noch in dem Schreiben:
Gemäß §554BGB steht Ihnen aufgrund der Modernisierungsmassnahmen und der Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.
Sie können das Mietverhältnis bis zum Ablauf des Monats der auf Zugang des Schreibens erfolgt (31.7.2006) , auf den Ablauf des folgenden Monats (31.8.2006) kündigen.
Bischen kurzfristig, aber na gut. Man kann ja auch normal kündigen.

Aber wie ist das mit den Renovierungskosten die ich in die Wohnung gesteckt habe? Kann ich die vom Vermieter teilweise geltend machen?

Vielen Dank für die Info im Vorraus.

Gruß

Schlo

2 Kommentare zu „§554 Modernisierungsmassnahme zur Einsparung von Heizenergie”

Susanne Experte!

Das wäre in diesem Fall kein Mietrecht, sondern Schadenersatz. Es wäre zu beweisen, dass die Modernisierungsabsicht schon bei Deinem Einzug vorgelegen hat, weiterhin, dass der VM dies absichtlich verschwiegen hat. Erst dann hättest Du vielleicht Anspruch auf Schadenersatz, der die Kosten für den nächsten Umzug sicher nicht abdecken wird.
Ist das Laminat in Deinem Besitz, kannst Du es auch bei Auszug wieder mitnehmen.

schlockie

Vielen Dank für die Info.
Also wie es aussieht, habe ich da wohl garkeine andere Wahl.
Ist quasi einfach mal Mieterverarschung,
Denn eine Mieterhöhung von 15% wäre auf einem anderem Weg nie drin gewesen. Gottseidank kommt ja noch die Mehrwertsteuererhöhung.
Naja ich werds noch irgendwie packen.(umzuziehen)
Aber was sollen die alten Leutchen machen, die kaum genug Rente zum Leben haben?
Wenn das deren Möglichkeiten überschreitet, haben die nur die Wahl nach 40 Jahren in dem Haus einfach auszuziehen, nur weil die Vermieter nach Lust und Laune so einen Quatscvh anberaunen kann... Schöner Mieterschutz.

Im Leben werden wir keine Energikostenminderung von über 30 € haben pro Monat.
3 € ist vielleicht realistisch.

Aber Dir trotzdem vielen Dank für die Antwort. Du kannst ja nichts dafür. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->


Gruß

Schlockie

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