BK-Mann
das er meine kaution erst am ende des jahres auszahlen will um die kaution mit der nebenkostenabrechnung zu verrechnen.darf er das ...[/quote:eaa61]
Ja[/size:eaa61]
darf ich die kaution sofort verlangen[/quote:eaa61]
Nein[/size:eaa61]
Gruß
BK-Mann
kurisu
kann er nicht "nur" die kaution in der höhe der zu erwartenden nachzahlung einbehalten?
BK-Mann
Hallo
klar könnte er das - ob er es tut ist eine andere Sache. Man kann versuchen zu verhandeln, aber die Rechtssprechung sagt ganz klar aus, dass der Vermieter bis zu einem halben Jahr Zeit hat für die Rückzahlung der Kaution, manchmal auch bis zu einem Jahr.
Gruß
BK-Mann