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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Abend,
bin neu hier und hoffe das mir hier geholfen wird.

ich bin letzten monat umgezogen, und von der alten wohnung habe ich noch kaution zu bekommen, nun meinte mein alter Vermieter, mir in einem brief mitzuteilen, das er meine kaution erst am ende des jahres auszahlen will um die kaution mit der nebenkostenabrechnung zu verrechnen......

nun meine frage: darf er das ohne meine zustimmung bzw. darf ich die kaution sofort verlangen.... nach einem umzug kann man wie man sich denken kann ja jedes geld gebrauchen

schonmal danke

Gruß
Pharel
Stichwörter: nebenkosten + rückgabe

3 Kommentare zu „Nebenkosten rückgabe?”

BK-Mann Experte!

das er meine kaution erst am ende des jahres auszahlen will um die kaution mit der nebenkostenabrechnung zu verrechnen.darf er das ...[/quote:eaa61]

Ja[/size:eaa61]

darf ich die kaution sofort verlangen[/quote:eaa61]

Nein[/size:eaa61]

Gruß

BK-Mann

kurisu aktiver Benutzer

kann er nicht "nur" die kaution in der höhe der zu erwartenden nachzahlung einbehalten?

BK-Mann Experte!

Hallo

klar könnte er das - ob er es tut ist eine andere Sache. Man kann versuchen zu verhandeln, aber die Rechtssprechung sagt ganz klar aus, dass der Vermieter bis zu einem halben Jahr Zeit hat für die Rückzahlung der Kaution, manchmal auch bis zu einem Jahr.

Gruß

BK-Mann

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