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NormaloMieter hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wir wollen ein Haus mieten, in dem die 15 Jahre alte Küche mit vermietet werden soll. Wir sind uns bereits soweit einig geworden, dass die Küche aber ausgebaut werden soll und wir (auf unsere Kosten) unsere eigene relativ neue Küche einbauen werden.

Jetzt hat die Vermieterin angemerkt, dass sie Grundsätzlich damit auch einverstanden ist aber wenn wir in zwei Jahren ausziehen sollten hätte sie ja keine Küche mehr im Haus. Sollten wir 5 Jahre dort wohnen wäre ihr das egal. Aus diesem Grund möchte sie für die Küche eine Kaution haben, die sie nach 5 Jahren an uns zurückbezahlt, wenn wir dort weiterhin wohnen. Sollten wir früher ausziehen, will sie diese extra Kaution einbehalten.

Darum meine Frage: Ist das zum einen Rechtlich einwandfrei und zum anderen, was könnte eine 15 Jahre alte standard Küche noch Wert sein und wie hoch könnte die daraus resultierende Kaution sein?

Vielen Dank für jeden Tipp!

Gruß,

Frank

1 Kommentar zu „Kaution/Wert für eine 15 Jahre alte Küche?”

Berthelstal Experte! 21.10.2009 15:20

Ich denke, vom Grunde her kann man so eine Regelung im Mietvertrag (bitte unmißverständlich) treffen. Die Höhe der Kaution sollte aber den gegewärtigen Zeitwert nicht überschreiten.
Der Wert der Küche kann man ohne Besichtigung nicht feststellen; das hängt stark in dem Maße des Umganges von den bisherigen Nutzern ab.

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