Kasimo 18.10.2021 08:13
Nein. Die Pflicht, sich innerhalb von 14 Tagen umzumelden besteht nicht aufgrund des Mietverhältnisses, sondern aus den Bundesmeldegesetz. Der Vermieter hat lediglich die Möglichkeit, dem Einwohnermeldeamt eine Mitteilung zukommen zu lassen, dass ein Mieter ausgezogen ist. Der Mieter riskiert dann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro, da es eine Ordnungswidrigkeit ist, der Pflicht nicht nachzukommen.