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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, liebes Forum

ich habe da eine Frage bzgl. eines Auszuges:

nehmen wir an, Mieter AB will nach drei Jahren aus einer Wohnung ausziehen. Das dunkle Parkett in der Wohnung scheint aus recht weichem Holz zu sein, jedenfalls finden sich stellenweise Abdrücke, die offenbar von IKEA-Aufbauarbeiten herrühren (länglich, schmal, nur von der Seite zu sehen). In jedem Fall findet sich im Mietvertrag folgender Zusatz:

"In Ergänzung der Sorgfaltspflichten des Mieters:
sollte das Parkett Beschädigungen wie Kratzer und Abdrücke bei Beendigung der Mietzeit aufweisen, so ist der Boden vom Mieter instandsetzen zu lassen."
Ansonsten wurden keine weiteren Angaben bzgl. Instandsetzungen getroffen.

Meine Frage:
muss Mieter AB wie festgehalten für diese "Schäden" aufkommen oder fällt ein solcher Fall zum Beispiel unter den Punkt "Schönheitsreparaturen" - das Parkett an sich weißt neben der Abdrücke keine weiteren Schäden auf.

Es wäre sehr nett, wenn Ihr mir zu diesen Fall ein paar Ansatzpunkte liefern könnte.
Ich freue mich auf jede Antwort,
viele Grüße aus dem kalten Ulm,
ww
Stichwörter: auszug + instandsetzung + parketts

2 Kommentare zu „Instandsetzung des Parketts bei Auszug”

dontpanic Experte!

Hallo,

kann es sein, dass Mieter AB etwas verbockt hat und nicht dafür gerade stehen will..?

Tut mir Leid, aber ich kann wirklich nicht verstehen warum sich Mieter AB trotz eindeutigem Vertragstext aus der Verantwortung ziehen will.

Was würde Mieter AB sagen, wenn Passant XY seinen Wagen mit einem Schlüssel zerkratzt und den Schaden nicht bezahlen will..?

Gruss,
dp

PS: Schönheitsreparaturen sind nur nicht zulässig, wenn sie sich nach starren Fristen richten und nicht den tatsächlichen Zustand beachten.

webwude

Mieter AB sieht diese Abdrücke eben als normale Gebrauchsspuren an... angelehnt an die Tatsache, dass Kratzer etc. bei anderen Fällen nicht zum Abschleifen und Instandhalten des gesamten Parketts berechtigen. So war das gemeint - Mieter AB hat das Parkett nicht ruiniert, sondern eben in der Wohnung gewohnt.

Die Frage, dies sich AB eben stellte, war, ob diese Gebrauchsspuren automatisch zu den Zusatzbestimmungen zu rechnen sind.

Viele Grüße,
ww

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