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Arbeitsgericht bei Berichtigung der Lohnsteuerkarte zuständig
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Berichtigung der Lohnsteuerkarte durch den (ehemaligen) Arbeitgeber ist gerichtlich durchsetzbar. Obwohl die Berichtigung in erster Linie steuerliche Auswirkungen hat, ist jedoch nicht das Finanz-, sondern das Arbeitsgericht zuständig.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz
1 K 1626/02
Handelsblatt vom 06.11.2002
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Berichtigung der Lohnsteuerkarte durch den (ehemaligen) Arbeitgeber ist gerichtlich durchsetzbar. Obwohl die Berichtigung in erster Linie steuerliche Auswirkungen hat, ist jedoch nicht das Finanz-, sondern das Arbeitsgericht zuständig.
Urteil des FG Rheinland-Pfalz
1 K 1626/02
Handelsblatt vom 06.11.2002