Susanne
Die Abrechnung des VM ist ausschlaggebend, er muss die Rechnungen von anderen dem Wirtschaftsjahr zuordnen, in dem die Kosten angefallen sind.
Die Rechnungen der Firma gehen ja an den Vermieter und nicht an den Mieter. Der Vermieter muss dann für seine Kalenderjährliche Abrechnung die Kosten dem jeweiligen Kalenderjahr zuordnen.
Demnach müssten von der ersten Abrechnung 7/12 der Kosten in die Abrechnung 2003 einfliessen, die anderen 5/12 in die Abrechnung 2004.
Achtung: Firmen mit verwalterischen Tätigkeiten sind rechtlich gesehen der Erfüllungsgehilfe des Vermieters, d.h. Verspätungen, die in der Arbeit der Firmen begründet sich, hat auch der Vermieter zu verantworten.
Sollte also der Vermieter die verspätete Abrechnung auf die Firma schieben wollen, sollte dem schnell ein Riegel vorgeschoben werden, die Nachforderung kann nicht mehr erhoben werden.
Oliver007
Hallo Susanne,
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
Dann werde ich dies mal durch den Mieterschutzverein "vorantreiben".
Viele Grüße,
Olli007