fin
Ein 10 Jahre alter Teppich ist i.d.R. "fertig", d.h. reif für den Sperrmüll.
Ist er aber Besitz des Vermieters und darüber hinaus noch irgendwie ansehnlich, dann kann der Vermieter damit tun und lassen was er will.
Die Teppichreinigung aber sollte im Mietvertrag vereinbart worden sein, ansonsten bleibt es strittig, ob Sie ihn chemisch reinigen lassen müssen.
Susanne
Genau, das ist die Frage. Ist mietvertraglich eine Endreinigung des Teppichs vereinbart worden?
diem
Jo, es ist in dem Mietvertrag unter dem Paragraph "Schöhnheitsreperaturen" aufgeführt. Das spannende bei uns ist allerdings, dass unsere Wohnung letzten Monat den Besitzer gewechselt hat. Dieser würde uns die Kaution komplett zurückgeben. Allerdings will der Verwalter, bei dem wir die Wohnungsübergabe beim Einzug hatten auch die jetzige vollziehen und mit 100%iger Sicherheit uns auch Geld abziehen für die besagte Teppichreinigung <!-- s --><!-- s -->