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lali hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein problem ist folgendes:
bis 31. 10. 2008 habe ich in einer wg gewohnt, mit einer anderen person (wir waren also zu zweit). ich und meine wg- kollegin wollten eigentlich bis jänner noch zusammen in der wohnung bleiben und dann am 31.1.2009 beide ausziehen. leider haben wir uns vorher (im oktober200 8) zerstirtten und ich bin dann schon am 1. 11. 2008 umgezogen.
wir haben also beide die wohnung ende oktober (mündlich) gekündigt und ich bin dann am 1.11.ausgezogen und sie bleibt solange die kündigungsfrist läuft (3 monate also bis 31.1.2009) noch in der wohnung.
auf den wunsch meiner ex- wg-mitbewohnerin habe ich keinen nachmieter gesucht. sie wollte nämlich dass ihr freund noch die 3 monate zu ihr zieht, damit sie eben die miete nicht alleine zahlen muss.
das haben wir auch alles so gemacht. dem ehemaligen vermieter war das auch recht. mein ehemaligern vermieter hat meinen namen dann einfach aus dem mietvertrag gestrichen und darunter geschrieben "im einvernehmen aller beteiligten ausgetreten " und das haben mein ehemaliger vermieter meine ex- wg- kollegin und ich unterschrieben.
der freund meiner ehemaligen mitbewohnerin steht gar nicht im mietvertrag, es steht also jetzt meine ex- mitbewoherin alleine drin und ihr freund wohnt trotzdem bei ihr und zahlt die hälfte der miete (das weiß der vermieter).
jetzt gibt es aber probleme bezüglich der kautionsrückzahlung.
meine ehemalige wg- kollegin und ich haben beim einzug 2100 Euro kaution hinterlegt (jeder 1050 Euro), auf einen sparbuch. bei unserem letzten gespräch hat mir mein ehemaliger vermieter gesagt, er zahlt mir meinen teil der kaution (1050 Euro) aus sobald ich ausgezogen bin. ich brauche dieses geld auch dringend damit ich für meine neue wohnung kaution hinterlegen kann.

in weiterer folge fingen die probleme an. mein ehemaliger vermieter meldete sich nie und nach 1 1/2 monaten schrieb er mir folgendes per mail
(B. ist meine ehemalige mitbewohnerin die eben bis ende jänner noch mit ihren freund in der wohnung wohnt):
"Sobald B. ausgezogen ist werde ich eine Besichtigung der Wohnung
unternehmen und etwaige Mängel, die vor eurem Auszug noch nicht
vorgelegen haben, beheben lassen.
Für mich als Vermieter ist nicht nachvollziehbar und auch nicht von
Interesse ,wer von euch Beiden den "Schaden" angerichtet hat. Um
diesbezügliche Diskussionen und Zahlungsverweigerungen außen vor zu
lassen, behalte ich also die Kaution solange ein, bis B. aus der
Wohnung ausgezogen ist, dazu habe ich auch das Recht.
Denn für die Behebung etwaiger Schäden, haben BEIDE Mieter aufzukommen,
unabhängig davon ob und wer zuvor aus dem Mietvertrag aussteigt.
Eine Kaution als solche ist nicht teilbar. Wer von euch, wie viel, als
Kaution erlegt hat ist für mich als Vermierter nicht von Belang. Die
einzige Verpflichtung die ich habe ist die Kaution, nach einwandfreier
Rückgabe des Mietobjektes, in vollem Umfang incl. Zinsen zu
retounieren. Dieser Verpflichtung werde ich nachkommen sobald B.
ausgezogen ist und die Wohnung, nach Besichtigung, in einem
einwandfreien Zustand ist.
B. hat so wie Du das recht den Zinsertrag der Kaution in VOLLEM
Umfang, bis zur Kündigung des bestehenden Mietvertrages zu erhalten. Es
gebietet die Fairness Deiner ehemaligen Wohnungskollegin gegenüber, dass
auch Du das akzeptierst, denn wie kommt B. dazu, dass sie auf einen
Teil der Zinsen verzichten muß nur, weil Du vor ihr ausgezogen bist.
Wäre B. vor Dir ausgezogen, wäre es das gleiche. Ich bitte Dich
daher auch darüber einmal nachzudenken!"

zusammengefasst also: ich bekomme meinen teil der kaution erst wenn meine ehemalige mitbewohnerin auch ausgezogen ist (also ende jänner bzw anfang feber)

jetzt frage ich mich natürlich, ob das so rechtens ist, bräuchte das geld nämlich dringend früher, da ich bis heute für meine neue wohnung keine kaution hinterlegt habe und meine neue vermieterin schon ungeduldig wird.

herzlichen dank im voraus für eure antworten

lg

3 Kommentare zu „kautionsrückzahlung bei wg”

kleiner_stern 10.01.2009 10:26

Vermieter haben das Recht bis zu einem halben Jahr die Kaution zurück zu zahlen, wegen Betriebskosten usw, die Abschlüsse liegen beim Auszug ja nicht immer gleich vor. Für eventuelle Schäden von Seite deiner Mitbewohnerin B. was zum Abzug bei der Kaution führen kann, musst du dich dann mit Ihr auseinandersetzen.

Susanne Experte! 11.01.2009 22:55

Liebe Lali,

da Du "Jänner" schreibst möchte ich Dich darauf hinweisen, dass österreichisches Mietrecht vom deutschen abweicht.

Falls es sich also um eine Wohnung in Österreich handelt, bist Du hier auf den falschen Seiten, es sei denn, Kleiner Stern kennt vielleicht das österreichische Recht....

Susanne Experte! 11.01.2009 22:55

Liebe Lali,

da Du "Jänner" schreibst möchte ich Dich darauf hinweisen, dass österreichisches Mietrecht vom deutschen abweicht.

Falls es sich also um eine Wohnung in Österreich handelt, bist Du hier auf den falschen Seiten, es sei denn, Kleiner Stern kennt vielleicht das österreichische Recht....

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