KingKK
Hallo,
im Mieterlexikon gibt es eine Beispielliste von Mietminderungen, die
von Gerichten anerkannt wurden. Hier ein Auszug:
* "25 Prozent bei übermäßigen Baulärm in einem Neubaugebiet"
* "20 Prozent bei nächtlichen Lärm durch ein Garagentor"
* "20 Prozent bei mangelndem Lärmschutz"
Das entspricht zwar nicht genau Deinem Problem, aber ich denke eine
25%ige Mietminderung wäre hier angebracht.
Wie man diese Mietminderung jetzt durchführt und was dabei rechtens
ist, weiss ich leider nicht.
Kai