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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
folgendes dringendes Problem.
Mein Opa soll in seiner Wohnung einige Schönheitsreparaturen vornehmen. Ist teilweise ok, da manches einige Zeit nicht gemacht wurde. Im Vertrag (40 Jahre alt) steht das auch drin, gleichzeitig aber auch besenreine Übergabe der Wohnung.
Meine Fragen:
Kann verlangt werden, dass er alle Tapeten abreisst? (auch wenn ein Überstreichen möglich ist)
Muss er die Dielen abschleifen? Ich weiss, das ist nicht rechtens. Aber leider sind in zwei Räumen Reste vom Teppichboden drauf, das muss wohl weg. Aber müssen diese gestrichen werden? Soweit uns bekannt, werden sie die Wohnung /den Boden modernisieren. Sie sahen zum Zeitpunkt des Einzugs (wie gesagt vor 40 Jahren) schon nicht so schön aus.
Vielleicht weiß jemand irgendwas, danke im voraus.
Stichwörter: schönheitsreparaturen + janein

1 Kommentar zu „Schönheitsreparaturen - ja/nein?”

Susanne Experte!

Zur genauen Einschätzung muss die exakte Formulierung zu den Schönheitsreparaturen aus dem Mietvertrag bekannt sein.
Ansonsten den MV bezüglich der Schönheitsreparaturen von einem RA prüfen lassen.

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