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Wintergarten auf Terrasse kann untersagt werden
Durch die Errichtung eines Wintergartens auf der Terrassenfläche, an der ein Sondernutzungsrecht besteht, werden die übrigen Wohnungseigentümer über das zulässige Maß hinaus in ihren Rechten beeinträchtigt. Der Wintergarten ermöglicht nämlich eine wesentlich intensivere Nutzung der Terrassenfläche.
Dies ist die Kernaussage einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG), mit der einem Wohnungseigentümer die Beseitigung des errichteten Wintergartens auf seiner Terrasse auferlegt wurde. Dieser hatte den Wintergarten ohne Genehmigung der übrigen Wohnungseigentümer mit einer Grundfläche von etwa 30 qm errichtet. In der Eigentümerversammlung wurde sein Antrag auf nachträgliche Genehmigung abgelehnt. Die anderen Eigentümer beschlossen vielmehr, den Eigentümer zur Beseitigung des Wintergartens und zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands aufzufordern.
Das BayObLG hielt den Beseitigungsanspruch für begründet. Der eigenmächtig errichtete Wintergarten stelle eine bauliche Veränderung dar, die die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer beeinträchtige. Durch die Errichtung des Wintergartens hätte sich der Eigentümer zusätzlichen Wohnraum geschaffen. Dies müssten die übrigen Eigentümer nicht hinnehmen. Im Übrigen könne dem Beseitigungsverlangen auch nicht der Einwand der Unzumutbarkeit oder der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden. Der Eigentümer sei durch die eigenmächtige Schaffung vollendeter Tatsachen bewusst das Risiko eingegangen, dass seine Investition umsonst sein könnte (BayObLG, 2Z BR 213/03).