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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe auch eine Frage zum Thema Berechnung der Wärmekosten.

Ich bin zu Ende 08/2005 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe nun meine Wärmeabrechnung bekommen und soll nachzahlen.
Meine Wärmerechnung teilte sich immer in je 50 % Grund- und Verbrauchskosten, wobei die Grundkosten ja immer den Verbrauch aller Mieter beinhalten. Nun wurde für die Abrechnung zum einen mein Verbrauch herangezogen bis Ende August und dann anteilig die Grundkosten, die sich aus dem gesamten Jahr zusammensetzen und dann anteilig meinen Nutzzeitraum (212 Tage) herausrechnen.
Ich finde das ärgerlich, weil auch die WIntermonate 09 bis 12/2005 einbezogen wurden, wo der Verbrauch der Mieter viel höher war und ich gar nicht mehr da gewohnt habe.
Mein Wärmeanbieter hat aber in der Kostenermittlung eine Aufschlüsselung des Gesamtverbrauchs gemacht (ab 1.2., ab 1.7., ab 1.10.05 und ab 1.1.06)
Muss er dann nicht auch meinen Verbrauch daraus berechnen (also nur mit den Werten bis 1.10.)? Darf er trotzdem für meine Verbrauchskosten das ganze Jahr heranziehen, obwohl er die einzelnen Werte hat??

Ich danke schonmal für die Antwort.
Stichwörter: berechnung + wärmeverbrauch

6 Kommentare zu „Berechnung Wärmeverbrauch”

fin Experte!

Wenn die Verbrauchskosten des jeweiligen Wirtschaftsjahres zugrunde gelegt wurden, so ist das korrekt. Ihr Verbrauch und Ihre Kosten können nur ermittelt werden wenn dem Vermieter alle Kosten des jeweiligen Wirtschaftsjahres vorliegen, auch wenn sie bereits ausgezogen sind. Ihr Auszug wird dabei entsprechend berücksichtigt.
Das ist Grundlage der Heizkostenverordnung.

Heidi78

Ich glaub ich hab das falsch ausdedrückt. Meine Verbrauchskosten sind ja klar. Die zählen für die Tage die ich da gewohnt habe.

In der Frage meinte ich die Grundkosten. Also ob er für meinen Anteil an den Grundkosten nur den Verbrauch bis 1.10. nehmen muss, und nicht das Gesamtjahr. Einzelne Aufschlüsselung hat er ja.
So waren die Gesamtanteile des Hauses:
ab 1.02.05 58 MWh
ab 1.07.05 10 MWh
ab 1.10.05 57 MWh
ab 1.01.06 34 MWh
Da ich am 1.09. ausgezogen bin, finde ich es nicht richtig, das die Werte ab dem 1.10. auch in meine Grundrechnung einbezogen werden, da ich an den viel höheren Werten aus dem Winter keinen Anteil hatte. Vielmehr sollte er meine 212 Tage (die ich in dem HAus in dem Jahr gewohnt habe) nur auf die Werte bis zum 1.10. beziehen.

Oder versteh ich alles falsch???

Trotzdem danke für die ANtwort.

fin Experte!

Ich weiß nicht was Sie unter "Grundkosten" verstehen. Grundkosten sind fixe Kosten, die nichts mit dem Verbrauch und Sommer oder Winter zu tun haben. Grundkosten für Heizung sind z.B. Schornsteinfeger, Immissionsmessung, Wartung der Heizung, Heizungsabrechnungskosten im Mehrfamilienhaus. Diese Kosten müssen Sie laut Vereinbarung zu 50% mittragen. Der Vermieter muß auf diese Endrechnungen warten und am Ende des Abrechnungsjahr dann die Heizkostenaufstellung machen. Ohne diese kann er auch die Kosten für bereits ausgezogene Mieter nicht berechnen. Ihre Wohnzeit und Auszug wird berücksichtigt. Ihre Kosten müssen aber aus den Endkosten des Wirtschaftsjahres errechnet werden.
Daher wird immer das gesamte Wirtschaftsjahr auch auf der Abrechnung eines bereits ausgezogenen Mieters erscheinen unter Berücksichtigung Ihres Auszugsdatum. Schauen Sie noch einmal genau in die Abrechnung!

Rano Experte!

Hallo fin,

aus der HeizkV:

"Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mind. 50%, höchstens 70% nach den erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen"

"Zu den Koste des Betriebs der zH einschliesslich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe ........................."

Deine Ansicht, daß zu den Grundkosten nur Nicht-Brennstoffkosten gehören ist etwas aus der Luft gegriffen!

Gruß
Ralph

Frau Anna

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe ein ganz ähnliches Problem wie Heidi (bin im Mai 05 aus der betreffenden Whg raus) und kann es deshalb verstehen.

Wenn 50% der Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet werden und 50% auf die Grundfläche umgelegt werden, macht es tatsächlich einen Unterschied, welche Monate da als Grundlage genommen werden.

Ein einfaches Rechenbsp mal:

Vom 01.01. bis 31.08. verbraucht ein Mietshaus 160 MWh (nur jetzt mal theoretisch). Das macht pro Monat im Durchschnitt 20 MWh gesamt, also bei einem 50% Schlüssel 10 Mwh, die auf die Wohnfläche aller Mieter umgelegt werden. Wenn Heidi jetzt 10% der Gesamtmietfläche bewohnt hat, wären das 10 MWh x 8 Monate x 10% , die auf sie umzulegen wären, also 8 MWh.

Nehmen wir mal an, dass dann vom 01.09. bis 31.12. nochmal alleine 160 Mwh verbraucht wurden, dann macht das insgesamt 320 MWh, also pro Monat insgesamt 30 MWh. Davon würden wieder 50%, also 15 MWh, auf die Grundfläche je Mieter umgelegt werden. In Heidis Fall hießen das auf einmal 15 MWh x 8 Monate X 10% = 12 MWh!!

Das sind 50% mehr, die sie für diesen Teil der Heizkosten zu bezahlen hätte und das soll rechtens sein??

Mein Problem ist dabei ähnlich gelagert: Ich bin wie gesagt zum 31.05.05 ausgezogen und es hat zum 01.04.05 eine Preiserhöhung beim Gas gegeben. Tatsächlich habe ich in meinem Mietzeitraum ja relativ mehr von dem "billigen" Gas verbraucht und relativ weniger von dem "teuren" (nämlich nur einen Monat).

Beim Preis sowohl für den verbrauchsabhängigen Teil der Heizkosten als auch bei den Wohnflächen-Kosten ist aber der durchschnittliche Jahrespreis zugrunde gelegt worden. Und der ist wiederum erheblich teurer, als wenn man einen Durchschnittspreis nur für Januar - Mai ausrechnet.

Eigentlich müsste doch hierfür auch eine Zwischenablesung nicht nur für die Wohneinheit, sondern für das gesamte Gebäude stattfinden oder nicht?

Habe ich einen Denkfehler hier drin oder will der Gesetzgeber tatsächlich, dass wir Mieter diese anscheinende Ungerechtigkeit hinnehmen müssen?

Mit Bitte um Aufklärung,
Anna

Heidi78

Hallo Fr Anna und die anderen,

also zuerst mal: die Rechnung der Wärmefirma ist richtig so:
Ich hab mit denen nochmal telefoniert und mich natürlich auch woanders erkundigt und gerade nochmal alles durchgerechnet:

Es findet ja nicht nur eine einfache Umlegung auf die Monate statt, wie das Fr Anna ausgerechnet hat, d.h. die 160 durch die ANzahl der Monate. Jeder Monat, abhängig um welche Jahreszeit es sich handet hat bestimmte Gradtagszahlen. Für den Gesamtjahresverbrauch werden diese zusammengerechnet. Das sieht so aus:
Febr. 150
März 130
April 80
Mai 40
Juni - Aug jeweils 13
Sept 30
Okt 80
Nov 120
Dez 160
Jan 170
Gesamt kommt da ca 1000 raus. Das ist der Wert für ein gesamtes Jahr. Zieht man so wie ich Ende August raus, werden meine Fernwärme mit dem Wert 440 berechnet (also die Gradtagszahlen von Febr. bis Aug. addiert). Somit zahle ich auch wirklich nur die Sommermonate, denn mein Wert wäre ja schon höher, wenn ich nur drei Wintermonate da gewohnt hätte.
Also wie ich das jetzt verstehe ist das dann doch alles richtig.

Was nun allerding ein höherer Gaspreis da noch ausmacht wie bei Fr Anna, das weiß ich nun auch nicht. Da sind ja dann definitiv höhere Kosten zu erwarten.

MfG

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