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Apollo1802 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bewohne eine 1 Zi. Wohnung in einem 2 Fam. Haus. Dieses Haus wurde verkauft und heute habe ich eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen.
In dieser Kündigung steht,
wie ihnen sicher bekannt ist, haben wir das Haus zum 01.10.2009 gekauft. Da wir das Haus mit drei erwachsenen Personen beziehen möchten, kündigen wir ihnen zu nächstmöglichem Zeitpunkt oder spätestens zum 31.03.2010 wegen Eigenbedarf.

Meiner Meinung nach ist diese Kündigung nicht ausreichend oder doch?
Wenn diese Kündigung unwirksam ist, wie soll ich mich verhalten? Soll ich den Vermieter darauf hinweisen oder kann ich sie einfach ignorieren?
Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Monate und ich möchte eigentlich noch eine Weile hier wohnen.

MfG Apollo

2 Kommentare zu „Kündigung wegen Eigenbedarf”

Berthelstal Experte! 01.10.2009 18:37

1. Die Kündigungsfrist zum 31.03.10 ist wohl eingehalten.

2. Ob die Eigenbedarfskündigung an sich rechtens ist kann nur ein Gericht feststellen, wovon jedes seine eigene Ansicht hat.
Es gibt mindestens soviel Urteile wie Gerichte.
Will sagen, Sie begeben sich in Gottes Hand.

murphy 21.10.2009 18:56

Die Küdigung muß viel detailierter sein, sie muß stichhaltige Gründe beinhalten, mit Namens und Altersangaben der Personen, die Begründung warum die Drei Personen dort einziehen wollen muß auch angegeben werden und in welchem Verwandschaftsverhältnis die Personen stehen, muß auch angegeben sein. Ich würde an Ihrer Stelle Mitglied im Mieterverein werden , oder mir einen Rechtsanwalt nehmen, der Widerspruch gegen die Kündigung einlegt. Viel Glück, ich weiß wie Sie sich fühlen, denn meine Familie und ich, haben auch eine Eigenbedarfskündigung auf dem Tisch, allerdings schon zum 31.01.10 !!

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