Berthelstal 01.10.2009 18:37
1. Die Kündigungsfrist zum 31.03.10 ist wohl eingehalten.
2. Ob die Eigenbedarfskündigung an sich rechtens ist kann nur ein Gericht feststellen, wovon jedes seine eigene Ansicht hat.
Es gibt mindestens soviel Urteile wie Gerichte.
Will sagen, Sie begeben sich in Gottes Hand.
murphy 21.10.2009 18:56
Die Küdigung muß viel detailierter sein, sie muß stichhaltige Gründe beinhalten, mit Namens und Altersangaben der Personen, die Begründung warum die Drei Personen dort einziehen wollen muß auch angegeben werden und in welchem Verwandschaftsverhältnis die Personen stehen, muß auch angegeben sein. Ich würde an Ihrer Stelle Mitglied im Mieterverein werden , oder mir einen Rechtsanwalt nehmen, der Widerspruch gegen die Kündigung einlegt. Viel Glück, ich weiß wie Sie sich fühlen, denn meine Familie und ich, haben auch eine Eigenbedarfskündigung auf dem Tisch, allerdings schon zum 31.01.10 !!