Balkonexperte 23.05.2011 14:34
Schon mit dem Vermieter drüber gesprochen?
Gotthilf 23.05.2011 21:14
Grundsätzlich ist der Vermieter für die Beeinträchtigung von Mietern durch andere Mieter haftbar. Geht das Geräusch über eine normale Zumutung hinaus, so kann sogar die Miete gemindert werden.
Der Vermieter ist in jedem Fall zu informieren und schriftlich auf den Mangel hinzuweisen. Der Vermieter muss sich um Abhilfe kümmern.
Bladder 24.05.2011 15:14
Ob es sich in diesem Fall um einen Mietmangel handelt ist nicht so einfach feststellbar. Es gäbe bestimmte Grenzwerte die nicht überschritten werden dürften.
Aber wer stellt diese fest? Nun, ein gut verdienender Sachverständiger.
Hier ein Beispielurteil:
In einem vom AG Köln (Az 220 C 215/99) entschiedenen Fall hatte der Mieter einen Laminatboden neu verlegt. Daraufhin klagten die unten wohnenden Mieter über Lärmbelästigung. Gemessen wurden 59 bis 61 Dezibel statt der zulässigen 53 Dezibel. Das Gericht sprach den Mietern der unten liegenden Wohnung eine Mietminderung von 10 % zu.
gastromacher 26.05.2011 10:29
Danke schon mal an alle für die guten Tipps. Ich werde mal mit dem Vermieter drüber sprechen.
@Blabber, danke für das Urteil, da habe ich wenigstens schon mal ein paar Werte,
Schönen Tag an alle!