Gast hat diese Frage gestellt
Hi @ all:
bin zum ersten mal hier im Forum und habe schon alle Foren zu meinem Thema durchsucht aber leider nichts gefunden.
Ich wohne in einem Mehrparteien Altbauhaus mit einem alten Keller. Bretterverschläge als Abteile für die einzelnen Mieter, alle 10 Meter eine Glühbirne, Spinnenweben, Gas- und Wasserleitungen, Betonboden, ungestrichene Wände, eben typisch Altbaukeller.
Die Keller werden i.d.R. nur als Stauraum verwendet.
Ich habe mir meinen Kellerbereich jedoch mit Strom aus meiner Wohnung versorgt und Aktenschränke und Ordner, Schreibtisch etc reingestellt. Ich habe Ihn sozusagen wie ein "Arbeitszimmer" eingerichtet und benutze Ihn zur Zeit am häufigsten um jeden Abend meine Aussendienstberichte zu schreiben und an meinem Computer zu arbeiten. Hin und wieder bin ich auch mal mit einem Verwandten oder Freund im Keller.
Jetzt habe ich auf einmal Ärger mit dem Hausmeister und meinem Vermieter der mir sagt das wäre zweckfremde Nutzung und ich dürfte das nicht. Er sagt es handele sich hier um einen Keller der im üblichen Maße zur Nutzung bereitsteht und nicht um ein weiteres Zimmer meiner Wohnung.
Meine Frage: Kann der Vermieter mir vorschreiben wie ich meinen Kellerabteil nutze?
Vorab schon herzlichen Dank für Eure Antworten