Ghostraider
Jeder Mieter der in einem Mietvertrag steht muss bis zum Ende der Mietzeit Miete bezahlen.
Der Vermieter kann nicht einfach sofort sich von der Kaution bedienen um die Miete auszugleichen.
Er muss erst mal sehen das er den Mieter zur Zahlung mobilisieren kann.
Auch der neue Mieter kann zur Mietzahlung auch ohne Mietvertrag herangezogen werden da er ja einen mündlichen Vertrag eingegangen ist und in Deutschland mündliche Verträge Gültigkeit haben.
Die Freundin soll per Gerichtsvollzieher sich bei der Arbeitskollegin die Miete, zu der sie verpflichtet ist auch in der Kündigungszeit holen.
Da die Arbeitskollegin ohne schriftliche Kündigung ausgezogen ist besteht für sie immer noch der Mietvertrag.
Gruß
ghost
Ghostraider
Hallo Susanne,
das mit der neuen Plattform ist aber nicht zufriedenstellend.
Ich wollte einen doppelten Beitrag löschen und siehe es geht nicht.
Auch ist es Zeitintensiv die einzelnen Beiträge zu lesen da nicht mehr sichtbar ist wer den letzten Beitrag geschrieben hat.
Auch persönliche Nachrichten wie diese jetzt sind nicht möglich, so das es bald keinen Spass mehr macht hier zu blättern und was zu schreiben.
Es wäre gut und schön wenn es geht oder möglich ist da einige Änderungen an der Plattform durchzuführen.
Gruß
ghost