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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo !

Hab mal ein Problem. Im Erdgeschoss unseres Wohnhause ist eine "Agentur" eingezogen ! Dort wird offensichtlich der Prostituion nachgegangen (Anzeigen in der Tagespresse, auffällige Beleuchtung der Wohnung und der Fenster, ständiges Kommen und Gehen von Freiern usw.) !
Mietminderung wurde bereits geltend gemacht !
Die Hausverwaltung teilte mit, dass die Wohnung gewerblich an eine Begleitagentur mit Massagestudio vermietet wurde.
Auch ist seit neustem ein Schriftzug an einem Fenster, welcher auf eine Begleitagentur und die angebotenen Leistungen hinweist.
Meine Sorge ist nun, dass die Hausverwaltung aufgrund dieses Hinweisschildes nunmehr feststellt, dass eben nicht der Prostitution nachgegangen wird. Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass das Hinweisschild 2 Tage nach einem Besuch des Hausverwalters angebracht wurde.
Wen trifft hier die Bewislast ? Muss überhaupt bewiesen werden, dass der Prostituion nachgegangen wird oder reicht die Anzeige beim Eigentümer oder Hausverwalter ? Kann ich das Ordnungsamt einschalten, um dem Verdacht der Prostitution bestätigen zu lassen ? Kann ich die Kündigung des Mietvertrages zwischen der "Agentur" und dem Eigentümer wegen Sittenwidrigkeit verlangen, da die Prostituierten den Wohnraum ausschließlich Nutzen um Ihrem Gewerbe nachzugehen und im Haus mehere unter 18jährige Kinder wohnen ??
Hoffe auf Antwort !
Danke
Stichwörter: prostitution + wohnhaus

0 Kommentare zu „Prostitution im Wohnhaus”

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