Bladder 13.05.2011 12:57
Bezüglich der Mietzahlung und dem "Gerichtsverfahren" haben Sie das schon richtig eingeschätzt. Die Kaution darf nicht abgewohnt werden.
Hier hilft nur das Gespräch mit dem Vermieter.
Allerdings funktioniert das auch nur dann, wenn neben den möglichen Forderungen aus dem Mietvertrag noch eine Miete verrechnet werden könnte.
So viel zur Erfahrung!
Gotthilf 13.05.2011 20:43
Eine Kaution ist für alle Forderungen da, die der Vermieter noch nach Beendigung des Mietverhältnisses hat. Hierzu zählen auch Mietrückstände.
Da das Mietverhältnis bereits beendet ist, müssen Sie die Miete nicht mehr nachzahlen, sondern der Vermieter kann sie von der Kaution einbehalten.
Anders sähe die Sache aus, wenn vor Beendigung des Mietverhältnisses keine Miete mehr gezahlt wird und auf die Kaution verwiesen wird. Dann kann der Vermieter die nicht gezahlte Miete trotz der Kaution einklagen.
Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall, da das Mietverhältnis nicht mehr besteht.
Ein Abwohnen der Kaution ist von daher nicht mehr gegeben.
Allerdings müssen Sie damit rechnen, falls noch weitere Forderungen bestehen, dass die Kaution vielleicht nicht zur Deckung ausreicht und der Vermieter über die Kaution hinaus noch Forderungen stellt.