Feffek 13.11.2008 11:52
Hi decay,
solange dein Mietverhältnis geht (31.10.200 hast du auch die Vorauszahlungen (sofern Sie mietvertraglich vereinbart sind!) zu den Betriebskosten zu entrichten, unabhängig davon ob du die 2 Monate in der Wohnung warst oder nicht, daher kann ich den Einwand deines Vermieters verstehen.
Zur Begründung:
Die Kosten die während dein Mietzeit für die Wohnung auflaufen, sind nicht nur die, die du selber verursachst (z.B. Eigenverbrauch Heizung, Eigenverbrauch Wasser, Stromkosten etc.) sondern auch Fixkosten (z.B. Grundsteuer (Gebührenbescheid über die jeweilige Gemeinde), Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundkosten Heizung etc.). Die Fixen und Variablen Kosten während deiner Mietzeit werden bekanntlich über die Betriebskostenabrechnung berücksichtigt und mit deinen VZ verrechnet.
Die gesetzliche Regelung (BGB) gibt dem Mieter zwar die Möglichkeit die VZ einzubehalten, aber dafür müssen gewisse Grundlagen vorliegen, die lt. deinen bisherigen Angaben nicht vorhanden sind. Folglich ist die Einbehaltung der VZ nicht unbedingt rechtlich, somit kann der Vermieter die VZ nachverlangen (ob über Kaution oder anders, ist jetzt erstmal sekundär).
Du hast zwar, - aufgrund dessen da du nicht in der Wohnung warst -, weniger Eigenverbauch/Kosten verursacht, jedoch bleiben die Fixkosten die der Vermieter (auf Grundlage des Mietvertrages und der Betriebskostenverordnung) geltend machen kann, für die Dauer deiner Mietzeit bestehen.
Mein Vorschlag zur Einigung mit deinem Vermieter zur Vermeidung weiterer Probleme:
1. Stimme der Einbehaltung der VZ über die Kaution zu, da du im extrem Fall rechtlich belangt werden könntest (unter Berücksichtigung deiner bisherigen Angaben). => Mache dies schriftlich und nicht telefonisch!
2. Bitte deinen alten VM darum, dir mitzuteilen, wann du mit der Betriebskostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung für deine Mietzeit (4 Monate) rechnen kannst.=> mache dies ebenfalls schriftlich
Der Vermieter ist nicht (?gesetzlich?) verpflichtet eine ?Zwischen? -abrechnung für dich anzufertigen.
Berücksichtig man, dass du 50 % deines Mietverhältnisses nicht in deiner damaligen Wohnung gewohnt hast, könntest du mit einer Rückzahlung aus der BeKo-abrechnung rechnen.
Sofern du die Beko-abrechnung irgendwann erhalten solltest, lasse diese sicherheitshalber über einen örtlichen Mieterverein (oder einer andere kompetente Einrichtung) prüfen.
Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen, auch wenn dies nicht unbedingt in deinem Sinne war. *smile*
Gruß
Feffek