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decay hat diese Frage gestellt
hallo zusammen, so langsam bin ich etwas genervt.

hier die geschichte.

ich zog ich eine wohnung, bezahlte natürlich alles ganz brav, wohnte da wunderbar ohne jedes problem, allerdings nur 4 monate, dann musste ich geschäftlich erneut umziehen.

ich sagte dem vermieter 1 monat vor umzug bescheid, um für nachmieter zu sorgen und nicht 2 monate unnötig miete zahlen zu müssen.

ich brachte auch nachmieter, die hat er aber alle abgelehnt mit der begründung, er will lieber eine alte frau in der wohnung (?) ausserdem würde die wohnung jetzt wo ich ausziehe renoviert werden.

na gut, ich will ja keinen streit. also 2 monate lang 2 wohnungen bezahlt, allerdings bei der ALTEN keine nebenkosten mehr, sondern nur noch die KALTMIETE.

jetzt ist der mietvertrag am 31.10. ausgelaufen. prompt meldet sich der vermieter wo denn die schlüssel blieben, er hätte schon seit wochen einen neuen mieter für die wohnung (???)

auf mein anfragen nach der renovierung: ja, in 5 jahren (?????)

und dann sagt er noch: er kürzt die kaution wegen der nicht bezahlten nebenkosten, die er garnicht HATTE weil ich strom direkt zum tag des auszuges abgemeldet hatte und die wohnung defakto leerstand.


kann mir da bitte jemand helfen, ich bin langsam echt überfragt und will eigentlich nur meine kaution und das alles hinter mich bringen.
Stichwörter: kaution + kuerzen + kuerzung + miete

1 Kommentar zu „vermieter will kaution kürzen ”

Feffek Experte! 13.11.2008 11:52

Hi decay,

solange dein Mietverhältnis geht (31.10.200 8) hast du auch die Vorauszahlungen (sofern Sie mietvertraglich vereinbart sind!) zu den Betriebskosten zu entrichten, unabhängig davon ob du die 2 Monate in der Wohnung warst oder nicht, daher kann ich den Einwand deines Vermieters verstehen.

Zur Begründung:

Die Kosten die während dein Mietzeit für die Wohnung auflaufen, sind nicht nur die, die du selber verursachst (z.B. Eigenverbrauch Heizung, Eigenverbrauch Wasser, Stromkosten etc.) sondern auch Fixkosten (z.B. Grundsteuer (Gebührenbescheid über die jeweilige Gemeinde), Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundkosten Heizung etc.). Die Fixen und Variablen Kosten während deiner Mietzeit werden bekanntlich über die Betriebskostenabrechnung berücksichtigt und mit deinen VZ verrechnet.

Die gesetzliche Regelung (BGB) gibt dem Mieter zwar die Möglichkeit die VZ einzubehalten, aber dafür müssen gewisse Grundlagen vorliegen, die lt. deinen bisherigen Angaben nicht vorhanden sind. Folglich ist die Einbehaltung der VZ nicht unbedingt rechtlich, somit kann der Vermieter die VZ nachverlangen (ob über Kaution oder anders, ist jetzt erstmal sekundär).

Du hast zwar, - aufgrund dessen da du nicht in der Wohnung warst -, weniger Eigenverbauch/Kosten verursacht, jedoch bleiben die Fixkosten die der Vermieter (auf Grundlage des Mietvertrages und der Betriebskostenverordnung) geltend machen kann, für die Dauer deiner Mietzeit bestehen.

Mein Vorschlag zur Einigung mit deinem Vermieter zur Vermeidung weiterer Probleme:

1. Stimme der Einbehaltung der VZ über die Kaution zu, da du im extrem Fall rechtlich belangt werden könntest (unter Berücksichtigung deiner bisherigen Angaben). => Mache dies schriftlich und nicht telefonisch!
2. Bitte deinen alten VM darum, dir mitzuteilen, wann du mit der Betriebskostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung für deine Mietzeit (4 Monate) rechnen kannst.=> mache dies ebenfalls schriftlich

Der Vermieter ist nicht (?gesetzlich?) verpflichtet eine ?Zwischen? -abrechnung für dich anzufertigen.

Berücksichtig man, dass du 50 % deines Mietverhältnisses nicht in deiner damaligen Wohnung gewohnt hast, könntest du mit einer Rückzahlung aus der BeKo-abrechnung rechnen.

Sofern du die Beko-abrechnung irgendwann erhalten solltest, lasse diese sicherheitshalber über einen örtlichen Mieterverein (oder einer andere kompetente Einrichtung) prüfen.

Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen, auch wenn dies nicht unbedingt in deinem Sinne war. *smile*

Gruß
Feffek

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