fin
Wenn der Vermieter die Ölheizung abstellen will, so muss er selbstverständlich für andere Heizmöglichkeiten in der Wohnung Sorge tragen. Jede Wohnung braucht eine Heizung. Es ist somit Sache des Vermieters Ihnen Elektroheizöfen zu besorgen. Dies darf er nicht auf Sie abwälzen. Die Abrechnung über die Stromrechnung wäre dann o.k.
Rano
Hihi, das ist ja der Knaller!!!
Die Heizung ist doch bestimmt (zumindest indirekt durch die Umlage der Heizkosten) im Mietvertrag benannt/enthalten, oder? Vielleicht ist sogar aufgeführt wie die Heizung in Abhängigkeit von Jahres- und Uhrzeit betrieben wird.
Es gilt: Der Vermieter hat die Wohnung während der Vertragslaufzeit im vertragsgemäßen Zustand zu halten. [/b:cb488]
Durch eine Deaktivierung der aktuellen Heizungsanlange ist dies gewiß nicht mehr gewährleistet. Mit dem Wegfall der Heizung ist eine massive Mietkürzung gerechtfertigt.
Wollen Sie sich wirklich auf die Beheizung aus der Steckdose einlassen?!?!
Das ist richtig[/b:cb488] teuer!
Auf was für Ideen manche Vermieter aber auch kommen! Tse!
Gruß
Ralph