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Hallo,
nachdem meine Großmutter gestorben ist, habe ich ihr Erbe angetreten. Leider stellt der ehemalige Vermieter inzwischen Mietnachforderungen, die ich wohl begleichen muß.
Die Forderungen gingen über einen Rechtsanwalt ein, d.h. wurden nie direkt an mich gerichtet. Der RA möchte nun für seinen Aufwand auch Geld haben, was meines Erachtens fragwürdig ist.
Daher meine Frage: Darf der RA den Aufwand in Rechnung stellen, obwohl die Vermieter bisher noch keine Forderung an mich gerichtet hatten oder nicht??