Gast hat diese Frage gestellt
Kinder und Spielen auf dem Hof
Die gemeinschaftlichen Grundstücksflächen stehen für das Spielen der Kinder der Hausbewohner (auch mit ihren Freunden) zur Verfügung, wenn die Hausordnung der Wohnungseigentümer, die auch Bestandteil der Mietverträge über vermietete Eigentumswohnungen in der Wohnanlage ist, keine andere Regelung enthält. Mit dem Spielen verbundene Geräusche können nicht untersagt werden, wenn sie ortsüblich sind. Dem steht auch nicht die Hausordnung mit dem Hinweis auf zu beachtende Ruhe und Ordnung und Sauberkeit entgegen. (LG Heidelberg, Az. 8 S 2/96, aus: WM 1/97, S. 3