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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes Problem:
Ich hatte eine 1-Zi-Wohung nur ca. 15 Monate bewohnt (in dieser Zeit war ich insgesamt max. 3 Monate überhaupt in der Wohnung). Am 28.07. war die Wohnungsübergabe.

Für das Streichen der Türen (was lt. Vermieter nur alle 10 Jahre fällig ist) soll ich jetzt 100€ zahlen bzw. die werden gleich von der Kaution einbehalten!

Hier Auszüge aus dem Mietvertrag:
§9 Erhaltung er Mietsache
2a)Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses entsprechend nachstehenden Fristen fällig werdenden Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen (Küchen/Bäder/Duschen: alle 3Jahre, Wohn-und Schlafräume/Flure/Dielen/Toiletten: alle 5 Jahre; übrige Räume/Fenster/Türen/Heizkörper: alle 6 Jahre). Die Fristen beginnen unabhängig davon, ob die Wohnräume renoviert oder unrenoviert übergeben wurden, ab Begin des Mietverhältnisses zu laufen. Sind Schönheitsreparaturen nach Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter fachgerecht durchgeführt worden, so beginnen die Fristen ab diesem Zeitpunkt neu zu laufen.
2b) Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken die fachgerechte Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizungsrohre und Heizkörper, der Innentüren, der FEnster und Aussentüre von innen.

§17
4. Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen gem. §9 Ziff 3, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen auf Grund eines unverbindlichen Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Maler-Fachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen:
c)Liegen die Schönheitsreparaturen für Fenster,Füren, Heizkörper länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 16% des Gesamtkosten, liegen sie länger als 2 Jahre,.....

Ist das rechtens? Darf der Vermieter einfach 100€ von der Kaution abziehen? Würde für mich dann § 17 zutreffen, d.h. ich müßte 16% für das Streichen zahlen? Auch wenn der Vermieter das nicht machen lässt (es geht ihm ja nur ums Prinzip da ich die Wohnung ja abgenutzt habe, besser gesagt hat der VM das so begründet, wenn ich länger in der Wohnung gewohnt hätte, müßte man bspw. ab 5 Jahren nichts mehr für das Streichen der Türen zahlen - sinngemäßer Wortlaut meines lieben VM).

Davon absehen habe ich die Wohnung in einem besseren Zustand abgegeben als ich sie bekommen habe (Nichtraucher). Die Wände wurden extra mit Alpina (keine Werbung) gestrichen, damit auch alles ok ist! Das Streichen der Wände wäre vermutlich lt. §9 nicht nötig gewesen?

Ein Übergabeprotokoll wurde nicht angefertigt. Nur nach Aufforderung meinerseits bekomme ich ein Übergabeprotokoll nach dem Urlaub der Vermieter. Ist das ohne meine Unterschrift überhaupt rechtsgültig?

Nachdem ich dem VM gesagt habe, dass ich mit einer Kürzung der Kaution nicht einverständen sei, drohte mir der VM mit seiner Anwältin und meinte es wäre sein Recht dies zu tun und er zieht die 100€ einfach ab!

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und mir rechtlich stichhaltige Antworten geben!

Vielen Dank im voraus & herzliche Grüße

Tina

2 Kommentare zu „Schönheitsreparaturen (15 Monaten Miete) -->Türen streich”

Gast Experte!

hat keiner eine antwort????

Gast Experte!

Hallo?
Brauche doch dringend HILFE!!!! <!-- s:? --><!-- s:? -->

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