Berthelstal 29.04.2010 11:48
Es gilt der vereinbarte Preis. Wenn sich hinterher herausstellt, das sie Ware unter Wert verkauft haben, ist das nun mal Ihr Pech.
Aus Rache würde ich nie klagen; das geht fast immer in die Hosen. Aber entscheiden tu'n Sie.
edy 29.04.2010 11:53
Hallo Klaus86,
Ihr habt sicher einen Kaufvertrag gemacht? ,
ihr habt durch Gutachten nachgewiesen
das der verkaufte Gegenstand keine
versteckten Mängel aufweist und der Preis
angemessen ist.
Alles andere ist das Problem des Nachmieters.
Nachklagen kostet doch nur Geld,und
bringt nichts.
Sehe auch hier keine Möglichkeit.
lg
edy
Klaus86 29.04.2010 14:15
Hallo liebe leute danke für eure schnellen Antworten,
Ich muss noch etwas richtig stellen fals ihr das missversteht ich wurde geklagt und hoffe das er nicht durchkommt da ja nach neuestem bericht über den wert der Möbel ich im absolutem Recht bin.