forsetis 20.12.2014 19:32
Wenn dieser fremde Mann, der da belästigt, der Vermieter ist, dann steht einer fristlosen Kündigung nichts im Weg. Wenn das aber tatsächlich ein fremder Mann ist, dann ist eine außerordentliche Kündigung undenkbar.
Wichtige Kündigungsgründe des Mieters
Nachfolgende Kündigungsgründe sind für den Mieter maßgeblich
1. Nicht rechtzeitige Einräumung des vertraglichen Gebrauchs oder nachträglichen Entzugs der Mietsache (§ 543 Abs. 2 Nr.1 BGB)
2. Gesundheitsgefährdung (§ 569 Abs. 1 BGB)
MieteII 20.12.2014 20:15
Ich will keinen Grund angeben.
Wann kann ich kündigen? Und bekomme ich trotzdem die Kaution zurück?
forsetis 21.12.2014 09:40
Habe ich mich so unverständlich ausgedrückt, oder haben Sie ihren Spaß an diesem Forum entdeckt? Auch wenn Sie 2x fragen, gibt es keine andere Antwort.
Banane 27.12.2014 15:31
Wenn nachweisbar der Vermieter belästig ist die fristlose Kündigung möglich, ansonsten müssen Sie einen
Kündigungsgrund angeben ob Sie wollen oder nicht, die Kündigung wäre
ohne Grund wirkungslos.
anitari 29.12.2014 10:13
Was genau bedeutet Mietvertrag, für die Zeit von 3 Jahren?
Befristet? Wenn ja mit welchem Grund?
Kündigungsverzicht? Wenn ja den genauen Wortlaut der Klausel posten.
Eine außerordentliche Kündigung seitens des Mieters muß zwingend begründet werden.