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Mietvertrag mit unterschiedlichen Laufzeiten
Sind in einem Formularmietvertrag über Wohnraum sowohl eine Befristung mit Ablaufdatum als auch Angaben über Kündigungsmöglichkeiten enthalten, so geht die unklare Formulierung zu Lasten des Vermieters, indem es ein unbefristeter Mietvertrag mit Kündigungsmöglichkeiten ist. (LG Gießen, Az. 1 S 529/95, aus: WM 2/98, S. 115; LG Frankfurt a/M, Az. 2/17 S 63/98, aus: WM 2/99, S. 114)