Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin froh, daß es solche Foren gibt, hallo alle zusammen!!
Also folgendes:
Ich habe meine Wohnung zum 30.11.2004 gekündigt, jetzt ist es so, daß der Vermieter von mir die Renovierung bezahlt haben will, zumindest anteilig.
Ich habe dort 3 Jahre gewohnt, somit wären ja bad und Küche fällig (der Rest nach 5 bzw.7 Jahren). Im Bad kann man nicht renovieren (nur Kacheln und Holz, auch nix defekt) und die Küche haben wir in der zeit jedes Jahr renoviert, das fällt also schon mal weg.
Es gibt bei der Klausel "Schönheitsreperatur" den Punkt:
§11
"sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreperaturen nach dem vorstehendem Fristenplan noch nicht fällig, so hat der Mieter nur einen Kostenteil von den Kosten zu tragen, die eine im Falle des vollen Fristablaufes bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführene Schönheitsreperatur verursachen würde"
Da stehen aber keine Angaben, wieviel Prozent nach wieviel Zeit ich zu übernehmen habe. Der kann sich ja alles ausdenken, wenn er will.
Aber jetzt kommt, was mich so verwirrt. Eine Seite im vertrag später steht unter "Beendigung der Mietzeit" folgendes.
§14
Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.
Bezüglich der Schönheitsreperaturen bei Ende der Mietzeit gilt §11 des Vertrages.
Für mich ist das ein Widerspruch in sich, besenrein heißt unrenoviert und dann soll ich trotzdem renovieren? Was denn nu?
Wäre sehr nett, wenn mir hier jemand helfen könnte.
Gruß Mel