Gast hat diese Frage gestellt
Hallo!
In meinem Mietvertrag gibt es eine Klausel über die Übernahme der Wartungskosten beim Durchlauferhitzer. Die Höhe ist mit 100 € beziffert.
Auch steht dort, dass die 100 € unabhangig von der Gesamthöhe der Rechnung übernommen werden müssen.
Ich wollte nur mal wissen ob das alles so rechtens ist?
Ich habe nämlich gehört, dass die Kosten von mir nicht übernommen werden müssen, wenn die Rechnung höher ist als 100€. Stimmt das?
Und wenn ja, ist die ganze Klausel damit vielleicht hinfällig?
Schon mal danke für eine Antwort.