Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen.

Wir haben einen Zeitmietvertrag. Jetzt haben uns unsere Vermieter informiert, dass es keine Verlängerung gibt, weil die angeblich hier runter ziehen wollen.
Was ist, wenn die Eigenbedarf anmelden und dann nicht selber einziehen würden. Gibt es da auch eine Möglichkeit die dann im Nachhinein anzugehen, denn irgendwie glauben wir denen nicht, daß sie hier her ziehen wollen.
Das Haus gehört einem Geschwisterpaar. Die Frau wohnt in England und der Mann in Mainz und der will hier einziehen.
Vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben. Danke schon mal.

Gruß Saschamausi
Stichwörter: angemeldet + eingenbedarf + vermieter

3 Kommentare zu „Vermieter hat Eingenbedarf angemeldet”

FischkoppStuttgart Experte!

Wenn er den Zeitmietvertrag nicht verlängert, haben sie keine Möglichkeit sich zu wehren!

Deswegen gibt es ja Zeitmietverträge

Gast Experte!

Hallo Fischkopf Stuttgart,

ist schon klar. Es geht nur darum, daß im MIetvertrag Eigenbedarf nach vier Jahren steht. Ich wollte nur wissen, was ist, wenn er dann doch nicht selber einzieht, sondern anderweitig vermietet.
Ich wollte nur wissen, ob man dann eine Handhabe dagegen hat.

Gruß Saschamausi

FischkoppStuttgart Experte!

Leider nein...
Da keine Begründung des NICHT verlängerns nötig ist.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.