FischkoppStuttgart
Wenn er den Zeitmietvertrag nicht verlängert, haben sie keine Möglichkeit sich zu wehren!
Deswegen gibt es ja Zeitmietverträge
Gast
Hallo Fischkopf Stuttgart,
ist schon klar. Es geht nur darum, daß im MIetvertrag Eigenbedarf nach vier Jahren steht. Ich wollte nur wissen, was ist, wenn er dann doch nicht selber einzieht, sondern anderweitig vermietet.
Ich wollte nur wissen, ob man dann eine Handhabe dagegen hat.
Gruß Saschamausi
FischkoppStuttgart
Leider nein...
Da keine Begründung des NICHT verlängerns nötig ist.