Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe einen auf drei Jahre befristeten Mietvertrag der jetzt ausläuft. In dem Vertrag steht die übliche Klausel über Schönheitsreperaturen. Nur wurden die Zeiträume 5, bzw. 7 Jahre gestrichen und druch drei Jahre ersetzt.
Gehe ich recht in der Annamhe das die gesammte Klausel damit ungültig wird, da diese Fristen für Schönheitsreperaturen zu kurz sind, und ich daher beim Auszug keine Renovierung vornehmen muss. Oder sind diese Kurzen Zeiträume für Schönheitsreperaturen rechtens, da der gesammte Mietvertag nur drei Jahre läuft.
Danke
Marc
PS: Ausser der Klausel zu den Schönheitsreperaturen steht sonst nichts zu Renovierungen im Vertrag ...