Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe mal eine Frage, da ich im Netz sonst dazu nichts gefunden habe.
Ich habe eine 2 Zimmer Wohnung mit Ofenheizung in Aussicht. Allerdings befindet sich darin kein E-Herd sondern ein alter Kohlenherd, den man mit Kohle anheizen muss.
Sowas finde ich im 21. Jahrhundert nicht mehr zumutbar und hätte nun gerne gewusst, ob der Vermieter dazu verpflichtet ist, sich dem technischen Standard zu beugen und mir einen E-Herd einbauen zu lassen. Ist er vom Gesetz her dazu verpflichtet?
Gruss und Dank im Voraus für die Antworten