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Der Mieter kann berechtigt sein, seine Eltern auch ohne Erlaubnis des Vermieters in die gemietete Wohnung aufzunehmen. Es kommt hierbei bei Mangel einer konkreten mietvertraglichen Vereinbarung auf die Umstände des Einzelfalls an. Insbesondere fallen hierbei die Art und der Zuschnitt der Wohnung und die Frage, ob die Zahl der Personen überschritten wird, mit deren Aufnahme in die Wohnung der Vermieter bei Abschluß des Mietvertrages rechnen mußte, ins Gewicht.
BayObLG, Beschluß vom 6. 10.1997 - RE-Miet 2/96