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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöchen ! Ich habe folgendes Problem: Wir (2Erw.+2Kinder) wohnen in einer 3 Raumwohnung.Als wir hier eingezogen sind bemängelte ich bereits die rausgebröckelte Fugenmasse der Bodenfließen im Bad. Der Hausmeister kleisterte daraufhin die Fugen mit Silikon zu.Das war vor gut 2 Jahren.Mittlerweile sind etliche Fußbodenfließen des Bades locker.Da ich mich wiederum beim Vermieter beschwerte kam heute ein Sachverständiger, der eine Fließe rausnahm und ein Loch in die Vorsatzschalung unterm Waschbecken schnitt. Problem ist ein defektes Abwasserrohr der Toilette,welches hinter der Schalung aus Trockenbau ist.Jetzt haben die erstmal die Löcher mit Plane zugeklebt und nächste Woche soll der komplette Fußboden im Bad raus,da der Holzboden total vergammelt ist.Uns wird in der Zeit der Bauarbeiten(etwa 4 Wochen) das Bad provisorisch hergerichtet.(Dusche soll erstmal komplett entfernt werden,Wanne provisorisch wieder hingestellt,Fußboden soll mittels einiger Bretter erstmal begehbar sein.Also bis auf die fehlende Dusche soll wohl auch alles notdürftig funktionieren).Dann werden die Sparren unterm Fußboden etwa 3 Wochen getrocknet.Danach wieder Dusche rein,Fließen etc. .Wieviel Mietmiderung,ab wann und für was kann ich geltend machen ??? Würde mich über schnelle Antworten freuen,da es sehr eilt ...

Vielen Dank
Andre'

4 Kommentare zu „Komplette Baderneuerung durch Wasserschaden ...”

Oliver Curd Experte!

Hallo,

schöne Aussichten sind das!!

Würde 80% in Ansatz bringen, nicht nur wegen instandsetzen des Bades, sondern auch wegen Schmutz und Lärmbelästigung!!

Wenn es für Sie sogar eine Härte bedeutet, d.h. das Wohnen für Sie in dieser Zeit unmöglich macht, können Sie sogar vom VM verlangen, dass er Sie für die Zeit der Maßnahme in ein Hotel quartiert.

Mietminderung ab Beginn der Arbeiten schriftlich beim VM anzeigen.

Eine Mieterhöhung ist nicht zu erwarten, da es sich um eine Instandsetzung handelt und nicht um eine Modernisierung.

mfg

O.C

Gast Experte!

Hallöchen !
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sind die 80% von Warm oder Kaltmiete ? Und was genau bedeutet von Baubeginn? Heute wurde ja bereits die Wand aufgeschnitten und am Fußboden eine Fließe entfernt.Beide entnommenen Teile wurden als Muster mitgenommen und die Löcher mit plane zugeklebt,da unter den Fließen das Holz bereits rabenschwarz sprich vergammelt ist.Wie lange muss ich diesen Zustand so hinnehmen, da ich noch keinen Termin für den eigentlichen Baubeginn habe.Deshalb meine Frage,ab wann ich die Mietminderung beginnen sollte, da wir hier auch ein Baby unter 1 Jahr haben und ein vergammelter ,teils geöffneter Boden ja wohl auch nicht das wahre sein kann, auch wenn er mit Plane zugeklebt ist ...

Vielen Dank
Andre'

Gast Experte!

Hi,

die Mietminderung von Kaltmiete machen, je nach Intesität der eingeschränkte Nutzbarkeit, würde ich mal so ab 10% staffelnd bis 80% in Ansatz bringen.
Setzen Sie dem VM eine Frist von 3 Wochen, denke das reicht zum ein Bad sanieren.

alles was darüber geht Miete evtl um 100% kürzen, da auch Schimmelpollen durch die Sanierung freigesetz werden. Auch müssen Sie bedenken, dass Ihr Baby ein gewisse Hygiene benötigt, um keinen gesundheitlichen Schaden davonzutragen.

mfg

o.c

andre

Vielen lieben Dank erstmal.Eine kurze Frage hätte ich noch. Worauf kann man sich bei den 80% berufen ? Falls meine Vermieterin sagt:"Sie hamse wohl nich mehr alle" ,oder so?
Ansonsten poste ich dann hier mal was rausgekommen ist. Danke nochmal...

Andre'

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