Gast
Hallo,
die Verpflichtung zur verbrauchsabhängigen Berechnung der Heizkosten besteht grundsätzlich. Einzige Ausnahme: Du wohnst im Haus des Vermieters (etwa in einer Einliegerwohnung).
Im Regelfall setzt dies auch die Benutzung von Wärmemessgeräten voraus. Kauft diese der Vermieter (was ehr ungewöhnlich ist) so kann er die Anschaffungskosten natürlich nicht vollständig im Jahr der Anschaffung auf die Mieter umlegen. U. U. ist eine Erhöhung der Miete möglich.
Im Normalfall wird der Vermieter einen Dienstleister mit der Erstellung der Heizkostenabrechnung beauftragen. Diese bringen dann auch die von ihnen beforzugten Messgeräte an und berechnen dafür eine Miete. Diese kann selbstverständlich dann zeitlich der Abrechnungsperiode zugeordnet und somit umgelegt werden.
Zur Mieterhöhung: wenn ich es richtig in Erinnerung habe kann der Vermieter 11 Prozent der Anschaffungskosten auf die Jahres-Miete setzen. Wenn also ein Gerät 100 EUR kostet und in der Wohnung 10 Geräte angebracht wurden kann die Jahresmiete um 110 EUR erhöht werden, also knapp 9,50 EUR pro Monat.
Josh