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Kosten einmaliger Kakerlakenbekämpfung als Nebenkosten
Die Kosten einer einmaligen Schädlingsbekämpfung (Kakerlaken) können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Amtsgericht Offenbach, Urteil vom 20.09.2001, AZ 34 C 132/01, NZM 2002, S. 214