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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zuletzt geändert am 23.07.2002 durch OLG-Vertretungsänderungsgesetz
Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8: Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 5: Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 2: Mietverhältnisse über Wohnraum
Kapitel 3: Pfandrecht des Vermieters

§ 562 b Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch
(1) Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen Besitz nehmen.
(2) Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters entfernt worden, so kann er die Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung auf das Grundstück und, wenn der Mieter ausgezogen ist, die Überlassung des Besitzes verlangen. Das Pfandrecht erlischt mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Vermieter von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat, wenn er diesen Anspruch nicht vorher gerichtlich geltend gemacht hat.
© 2003 WDR Köln
23.1.2003

Selbstbeseitigungsrecht des Mieters
Besteht für den Mieter eine Verpflichtung, Mängel der Mietsache zu beseitigen?

Nein, es sei denn, daß der Mieter mit der Selbstbeseitigung unschwer einen größeren Verlust ersparen kann. Vgl. § 254 BGB.
© 2002 WDR Köln
17.12.2002

Selbstbeseitigungsrecht des Mieters
Kann der Mieter Ersatz der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten im Wege des Schadensersatzes verlangen?

Ja.

Quelle: Bundesgerichtshof
Neue Juristische Wochenschrift 1971, S. 1450
© 2002 WDR Köln
17.12.2002

Selbstbeseitigungsrecht des Mieters
Kann der Mieter die Mahnung auch mit der Mängelanzeige zusammen erklären?

Ja, Mängelanzeige und Mahnung können zusammen erklärt werden. Der Mieter muß dann unzweifelhaft zum Ausdruck bringen, daß er die Mängelbeseitigung unverzüglich verlangt.

Quelle: Landgericht Heidelberg
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1997, S. 42
© 2002 WDR Köln
17.12.2002
Selbstbeseitigungsrecht des Mieters
Wann kann der Mieter auch ohne Mahnung einen Mangel der Mietsache selbst beseitigen?

Der Mieter kann ohne Mahnung den Mangel sofort beseitigen, wenn der Vermieter die Mängelbeseitigung von vornherein ablehnt.

Quelle: Landgericht Mannheim
Der Betriebs-Berater 1977, S. 365
© 2002 WDR Köln
17.12.2002

Selbstbeseitigungsrecht des Mieters
Ist der Mieter berechtigt, den von ihm im Rahmen der Mängelbeseitigung geleisteten Vorschuß mit der laufenden Mietzahlung zu verrechnen?

Ja.

Quelle: Amtsgericht Lüdenscheid
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1991, S. 582
© 2002 WDR Köln
17.12.2002
Selbstbeseitigungsrecht des Mieters
Ist der Vermieter berechtigt, eigene Gegenansprüche mit dem Vorschußanspruch des Mieters zu verrechnen?

Nein.

Quelle: Landgericht Kleve
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1989, S. 14
© 2002 WDR Köln
17.12.2002

Selbstbeseitigungsrecht des Mieters
Welche Aufwendungen hat der Vermieter dem Mieter zu ersetzen?

Der Vermieter hat dem Mieter die Aufwendungen zu ersetzen, die der Mieter bei gebührender Sorgfalt für angemessen halten durfte. Zu ersetzen sind aber nur die "erforderlichen" Aufwendungen, das heißt die, die nach Auskunft von Fachleuten geeignet und notwendig sind; also die Kosten, die der Vermieter für eine fachgerechte Instandsetzung auch selbst hätte bezahlen müssen.

Quelle: Landgericht Köln
Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1994, S. 73
© 2002 WDR Köln
17.12.2002
Instandsetzung
Instandsetzung ist ein Begriff aus dem Baurecht. Man versteht darunter die Beseitigung von baulichen Mängeln, die etwa durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinflüsse entstehen. Zur Beseitigung dieser Mängel kann die Gemeinde ein Instandsetzungsgebot anordnen. Zur Beseitigung der Mißstände und zur Behebung der Mängel ist der Eigentümer der baulichen Anlage verpflichtet. Vgl. § 177 Baugesetzbuch.
Stichwörter: selbsthilferecht + mietrecht

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