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Kosten für Instandsetzung von Fensterscheiben und -rahmen
Bestimmt eine Teilungserklärung, dass die Wohnungseigentümer die Kosten der Instandsetzung der Fensterscheiben ihrer Wohnung selbst zu tragen haben, bedeutet dies nicht zwingend, dass sie auch für den Ersatz des gesamten Fensters einschließlich Fensterrahmen und Zarge verpflichtet sind. Vielmehr fallen diese Bestandteile in der Regel unter das Gemeinschaftseigentum mit der Folge, dass die anfallenden Kosten von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu tragen sind.
Urteil des OLG Düsseldorf
3 Wx 377/02
Hausbesitzer Zeitung Heft 22/2003, Seite 11