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Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges
Gemäß mietvertraglicher Vereinbarung der Betriebskostenumlage nach festem Maßstab ist der Mieter einer Erdgeschosswohnung auch zur anteiligen Tragung der Fahrstuhlkosten verpflichtet.
(LG Duisburg, Urteil vom 28.05.1991 - 7 S 586/90) WM 91, 597
s. auch § 27 II.BV Anlage 3 Ziffer 7, § 1 Abs. 5 BetrKostUV Anlage 1 Ziffer 7
Die auf den Mieter umzulegenden Wartungskosten bei einem Vollwartungsvertrag für Aufzüge sind mit 50 % zu bewerten.
(LG Essen, Urteil vom 12.04.1991 - 1 S 768/90) WM 91, 702
s. auch § 27 II.BV Anlage 3 Ziffer 7, § 1 Abs. 5 BetrKostUV Anlage 1 Ziffer 7
Hat der Mieter einer Erdgeschosswohnung vom Vorhandensein eines Aufzuges überhaupt keinen ersichtlichen Nutzen, so können die Aufzugskosten nicht als Betriebskosten der preisgebundenen Wohnung auf ihn umgelegt werden.
(LG Braunschweig, Urteil vom 17.11.1989 - 6 S 254/89) WM 90, 558
s. auch § 27 II.BV Anlage 3 Ziffer 7, § 1 Abs. 5 BetrKostUV Anlage 1 Ziffer 7
Die formularmäßige Abwälzung der Aufzugskosten auf die Mieter einer Erdgeschosswohnung ist selbst dann nicht wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam, wenn der Mieter von dem Aufzug keinerlei objektiven Nutzen hat.
(LG Berlin, Urteil vom 05.05.1994 - 62 S 33/94) HKA 94,35
s. auch § 27 II.BV Anlage 3 Ziffer 7, § 1 Abs. 5 BetrKostUV Anlage 1 Ziffer 7
Die Umlage der Betriebskosten des Fahrstuhls auf den Mieter der Erdgeschosswohnung ist aufgrund Formularmietvertrags ausgeschlossen, wenn der Mieter keinen Gebrauchsnutzen vom Aufzug hat.
(AG Braunschweig, Urteil vom 27.09.1995 - 114 C 3016/95) WM 96,284
s. auch § 4 MHG, §
Kann der Mieter den im Haus vorhandenen Aufzug wegen der Lage seiner Wohnung nicht in sinnvoller Weise nutzen, sind Betriebskosten des Fahrstuhls von ihm nicht zu erheben.
(AG Verden, Urteil vom 05.07.1993 - 2 C 115/93) WM 94, 385
s. auch § 27 II.BV Anlage 3 Ziffer 7, § 1 Abs. 5 BetrKostUV Anlage 1 Ziffer 7
Sind die Aufzugskosten auf der Grundlage eines Vollwartungsvertrages, der auch nicht umlagefähige Instandsetzungskosten umfasst, berechnet worden, obliegt es dem Vermieter, die tatsächlich umlagefähigen Kosten im einzelnen substantiiert darzulegen. Kommt er dieser Substantiierungspflicht nicht nach, ist ein Abzug von 40 - 50 % der Gesamtkosten gerechtfertigt.
(AG Köln, Urteil vom 02.12.1993 - 222 C 341/93) ZMR IV/94
s. auch § 27 II.BV Anlage 3 Ziffer 7, § 1 Abs. 5 BetrKostUV Anlage 1 Ziffer 7
Kosten des Notdienstsystems der Aufzugsanlage sind umlagefähige Betriebskosten
(AG Frankfurt am Main – Höchst, Urteil vom 14.7.2000 – 301 C 7149/00) WM 2001, 615
s. auch § 4 MHG, § 27 II. BV
Überwachung und Notrufbereitschaft über Standleitung sind Betriebskosten des maschinellen Personenaufzuges.
LG Gera, Urteil vom 31.01.2001 – 1 S 185/00) WM 2001, 615
s. auch § 4 MHG, § 27 II. BV
Mieter von im Erdgeschoss liegenden Sozialwohnungen dürfen nicht an den Aufzugskosten im Rahmen der Betriebskostenabwälzung beteiligt werden, sofern ein objektiver Vorteil durch die Nutzung der Aufzugsanlage nicht erkennbar ist. Dies gilt auch dann, wenn mietvertraglich die Beteiligung der Mieter an den Aufzugskosten vereinbart ist.
(LG Berlin, Urteil vom 30.05.2002 – 67 S 418/01) Die Heizkostenabrechnung 2002, Seite 36
s. auch § 27 II.BV Anlage 3 Ziffer 7