Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Kostenersatz für Renovierung

Kostenersatz anstelle auszuführender Schönheitsreparaturen bei Mietvertragsende aufgrund einer Kostenquotenklausel kann der Vermieter nur fordern, soweit die Dekorationsfrist bei Beendigung des Mietvertrages noch nicht vollständig abgelaufen ist.

AG Schönau, Urteil vom 27.03.2001, Aktenzeichen: 3 C 166/00.
Stichwörter: kostenersatz + renovierung

0 Kommentare zu „Kostenersatz für Renovierung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.