Gast
Hi,
wenn Du 7 Jahre in der Wohnung wohnst, ist der Teppichboden mindestens 7 Jahre alt, d.h. er ist abgenutzt, Abnutzungserscheinungen durch vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache müssen vom Mieter nicht ersetzt werden. Die Frage, ob der Schaden durch "nicht nur" vertragsgemäßen Gebrauch beschädigt wurde, muss vom Vermieter geklärt und bewiesen werden.
Die Wände mußt Du wohl streichen, wenn es im Mietvertrag enthalten ist, Teppichboden und Einbauküche, wenn nur durch vertragsgemäßen Gebrauch (also keine Schäden z.b. Brandflecken usw.) abgenutzt, solltest Du nicht erneuern, da bist Du im Recht !